Teil 1 von 3

Wodurch unterscheidet sich ein Beliehener von einem Verwaltungshelfer?

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Bei der Beleihung überträgt der Staat einem Privaten eigene hoheitliche Befugnisse; der Beliehene entscheidet selbst und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Der Verwaltungshelfer handelt dagegen nur weisungsgebunden für die Behörde und hat keine eigene Entscheidungsbefugnis — das ist der entscheidende Unterschied, nicht die Dauer des Einsatzes.

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