Bei der Beleihung überträgt der Staat einem Privaten eigene hoheitliche Befugnisse; der Beliehene entscheidet selbst und tritt nach außen im eigenen Namen auf.
Der Verwaltungshelfer handelt dagegen nur weisungsgebunden für die Behörde und hat keine eigene Entscheidungsbefugnis — das ist der entscheidende Unterschied, nicht die Dauer des Einsatzes.