Als erster Schritt ist das direkte, höfliche Ansprechen des Nachbarn die angemessene Reaktion.
Variante A eskaliert aggressiv statt zu deeskalieren.
Variante B schluckt den Ärger nur, ohne dass sich etwas ändert.
Variante D ist als Ersteskalation überzogen, da zunächst ein persönliches Gespräch versucht werden sollte. Bei wiederholter Ruhestörung trotz höflicher Bitte, zu sehr später Stunde oder in Gefährdungslagen kann das Verständigen der Polizei jedoch durchaus angemessen sein.