Teil 1 von 3

Wer trägt im Verwaltungsverfahren die Verantwortung dafür, dass der Sachverhalt aufgeklärt wird?

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Nach dem Untersuchungsgrundsatz ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen und bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen selbst. Die Beteiligten sollen mitwirken, tragen aber nicht die Beweisführungslast wie eine Partei im Zivilprozess.

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