Teil 1 von 3

Welches Grundprinzip verpflichtet Behörden dazu, alle Bürger unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln?

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Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Behörden, vergleichbare Sachverhalte gleich zu behandeln und Bürger nicht willkürlich unterschiedlich zu behandeln. Er ist eng mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verbunden.

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