Kommt vor bei Polizei, Zoll, Feuerwehr, Öffentlicher Dienst
Welches Grundprinzip verpflichtet Behörden dazu, alle Bürger unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln?
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Behörden, vergleichbare Sachverhalte gleich zu behandeln und Bürger nicht willkürlich unterschiedlich zu behandeln. Er ist eng mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verbunden.