Teil 1 von 3

Zwei Nachbarn stellen unter identischen Voraussetzungen denselben Antrag. Die Behörde genehmigt einen und lehnt den anderen ohne sachlichen Grund ab. Welcher Grundsatz ist verletzt?

Lösungsweg ansehen

Vergleichbare Sachverhalte müssen gleich entschieden werden. Wer davon abweicht, braucht einen sachlichen Grund (Art. 3 Abs. 1 GG). Untersuchungsgrundsatz, Bestimmtheit und Vorbehalt des Gesetzes betreffen die Sachverhaltsermittlung, die Fassung des Bescheids und die Ermächtigungsgrundlage.

Klick auf eine Antwort, dann siehst du die Lösung.