Kommt vor bei Polizei, Zoll, Feuerwehr, Öffentlicher Dienst
Zwei Nachbarn stellen unter identischen Voraussetzungen denselben Antrag. Die Behörde genehmigt einen und lehnt den anderen ohne sachlichen Grund ab. Welcher Grundsatz ist verletzt?
Vergleichbare Sachverhalte müssen gleich entschieden werden. Wer davon abweicht, braucht einen sachlichen Grund (Art. 3 Abs. 1 GG). Untersuchungsgrundsatz, Bestimmtheit und Vorbehalt des Gesetzes betreffen die Sachverhaltsermittlung, die Fassung des Bescheids und die Ermächtigungsgrundlage.