Kommt vor bei Polizei, Zoll, Feuerwehr, Öffentlicher Dienst
Was besagt das sogenannte "Alimentationsprinzip" im Beamtenrecht?
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern. Dieses Prinzip bildet das Gegenstück zur besonderen Treuepflicht des Beamten. Es ist einer der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG.