Das Beamtenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, das durch Ernennung begründet wird, nicht durch einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag wie bei Tarifbeschäftigten.
Daraus ergeben sich besondere Rechte (z. B. Fürsorgepflicht des Dienstherrn) und Pflichten (z. B. besondere Treuepflicht).