Beamtenrecht und Dienstverhältnis

Kommt vor bei Polizei, Zoll, Feuerwehr, Öffentlicher Dienst

Teil 1 von 3

Wodurch unterscheidet sich das Dienstverhältnis eines Beamten grundlegend von einem normalen Arbeitsverhältnis?

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Das Beamtenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, das durch Ernennung begründet wird, nicht durch einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag wie bei Tarifbeschäftigten. Daraus ergeben sich besondere Rechte (z. B. Fürsorgepflicht des Dienstherrn) und Pflichten (z. B. besondere Treuepflicht).

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