Der Dienstherr ist die öffentlich-rechtliche Institution, in deren Dienst ein Beamter oder eine Beamtin steht, etwa der Bund, ein Bundesland oder eine Kommune.
Der Dienstherr ernennt Beamte, ist für ihre Besoldung verantwortlich und legt ihre Pflichten und Rechte fest.
Der direkte Vorgesetzte ist dagegen nur eine einzelne Person innerhalb der Behördenhierarchie, nicht der Dienstherr selbst.