Polizeirecht und Befugnisse

Kommt vor bei Polizei

Teil 1 von 3

Was bestimmt Art. 20 Abs. 3 GG für die vollziehende Gewalt?

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Art. 20 Abs. 3 GG bindet die vollziehende Gewalt und damit die Polizei an Gesetz und Recht. Das ist der Kern des Rechtsstaatsprinzips. Dienstliche Weisungen treten hinzu, sie können die Gesetzesbindung aber nicht ersetzen.

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