Polizeirecht und Befugnisse

Kommt vor bei Polizei

Teil 1 von 3

In welchem Verhältnis steht die Polizei bei der Strafverfolgung zur Staatsanwaltschaft?

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Im Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft die Sachleitungsbefugnis: Sie bestimmt Richtung und Umfang der Ermittlungen. Über Anklage oder Einstellung entscheidet allein sie. Rechtlich übergeordnet ist sie der Polizei aber nicht: Sie gehört zur Justiz, die Polizei zur Innenverwaltung.

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