Kommt vor bei Polizei
Eine Streife trennt zwei Beteiligte einer Schlägerei und nimmt danach die Anzeige auf. Wie ordnet man die beiden Schritte zu?
Das Trennen beendet die laufende Gefahr und stützt sich auf das Polizeigesetz des Landes. Die Anzeigenaufnahme klärt die bereits begangene Tat auf und richtet sich nach der Strafprozessordnung. Wer beide Schritte derselben Grundlage zuordnet, übersieht die Doppelfunktion.