Kommt vor bei Polizei
Was verlangt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von einer polizeilichen Maßnahme?
Drei Prüftore, jedes setzt das vorherige voraus
Geeignet: Die Maßnahme kann das Ziel überhaupt fördern. Erforderlich: Es gibt kein milderes, gleich wirksames Mittel. Angemessen: Eingriff und Zweck stehen in vertretbarem Verhältnis.
Die stärkste verfügbare Maßnahme ist gerade nicht gemeint. Sie scheitert meist schon an der Erforderlichkeit.