Zoll-Grundbegriffe und Warenverkehr

Kommt vor bei Zoll

Teil 1 von 3

Was bedeutet der zollrechtliche Begriff "freier Verkehr"?

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"Freier Verkehr" bezeichnet den zollrechtlichen Status von Waren, die ordnungsgemäß zollrechtlich abgefertigt wurden und sich danach frei im Zollgebiet der Union bewegen dürfen. Der Begriff hat nichts mit kostenlosem Transport oder einer generellen Steuerbefreiung zu tun.

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