Zoll-Grundbegriffe und Warenverkehr

Zoll-Grundbegriffe und Warenverkehr im Einstellungstest üben

Fachfragen zu „Zoll-Grundbegriffe und Warenverkehr“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.

Kommt vor bei Zoll

Du ordnest Grundbegriffe des Zollrechts ein: Zollunion, Zollgebiet, Einfuhr, Zollanmeldung und Zolleinnahmen.

Kurz & knapp

Zollunion: keine Binnenzölle und ein gemeinsamer Zolltarif nach außen.

Freihandelszone: keine Binnenzölle, aber jeder Staat behält seinen eigenen Außenzoll.

Drittland ist jedes Gebiet außerhalb des Zollgebiets der Union.

Zölle fließen an die EU, Verbrauchsteuern grundsätzlich an den Bund.

Merke

Für Einfuhr und Ausfuhr zählt die Grenze des Zollgebiets, nicht die Staatsgrenze.

Zollunion oder Freihandelszone?

Beide schaffen die Zölle zwischen den Mitgliedern ab, aber nur die Zollunion hat einen gemeinsamen Außenzoll.

Zollunion: ein Tarif in jedem Hafen, im Innern kein Ursprungsnachweis. Die EU ist seit 1. Juli 1968 eine Zollunion.

Eigene Zollunionen hat die EU mit der Türkei, Andorra und San Marino.

Freihandelszone: eigene Außenzölle, deshalb Ursprungsnachweise. Beispiel: die EFTA.

Der Binnenmarkt geht weiter: Er umfasst auch Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Beispiel

Freihandelszone, Staat A verlangt 10 % Zoll auf Fahrräder aus Asien, Staat B nur 2 %.

Ohne Nachweis käme ein Rad über B zollfrei nach A.

Zollfrei im Innern sind deshalb nur Ursprungswaren.

Häufiger Fehler

Den Wegfall der Binnenzölle für das Kennzeichen der Zollunion halten. Er gilt für beide.

Zollgebiet, Drittland und die Richtung der Ware

Drittland ist jedes Gebiet außerhalb des Zollgebiets der Union, auch wenn es zu einem EU-Staat gehört.

Zum Zollgebiet gehören Land, Küstengewässer und Luftraum der EU-Staaten, dazu Monaco. Liechtenstein gehört zum Schweizer Zollgebiet.

Helgoland und Büsingen am Hochrhein liegen außerhalb, die Kanaren im Zollgebiet, aber nicht im Steuergebiet.

Einfuhr: aus dem Drittland ins Zollgebiet. Ausfuhr: Unionsware verlässt es. Durchfuhr: Die Ware durchquert es nur.

Zwischen zwei EU-Staaten gibt es weder Einfuhr noch Ausfuhr.

Beispiel

Ein Händler in Konstanz schickt Wein nach Büsingen.

Büsingen ist deutsch, liegt aber außerhalb des Zollgebiets.

Der Wein verlässt das Zollgebiet: Ausfuhr

Häufiger Fehler

Die Schweiz zum Zollgebiet zählen, weil sie im Schengen-Raum liegt.

Die ganze Theorie gibt es mit ProAlle Muster, Beispiele und typischen Fehler zu Zoll-Grundbegriffe und Warenverkehr.
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