Mit der Zollanmeldung erklärt eine Person oder ein Unternehmen gegenüber der Zollbehörde, dass eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren (z. B. die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) überführt werden soll.
Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Ware zollrechtlich behandelt werden kann.