Eine Einfuhr aus dem Drittland kann drei Bausteine haben: den Zoll auf die Ware, die Einfuhrumsatzsteuer und bei Tabak, Alkohol oder Energieerzeugnissen zusätzlich eine Verbrauchsteuer.
Die Gewerbesteuer knüpft an den Gewerbeertrag an und hat mit der Einfuhr nichts zu tun.