Kommt vor bei Zoll
Nach welchem Merkmal teilt man Steuern in Bundes-, Landes-, Gemeinde- und Gemeinschaftsteuern ein?
Die Einteilung folgt der Ertragshoheit, also der Frage, welcher Ebene das Aufkommen zusteht. Art. 106 GG regelt das im Einzelnen. Steuersatz, Einführungsjahr und Zahl der Steuerpflichtigen spielen für diese Systematik keine Rolle.