Steuern und Abgaben im Einstellungstest üben

Fachfragen zu „Steuern und Abgaben“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.

Kommt vor bei Zoll

Du ordnest Zölle und Steuern zu: Wer verwaltet sie, wem steht das Geld zu und welche Ware wird wie besteuert?

Kurz & knapp

Der Zoll verwaltet Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und die Kraftfahrzeugsteuer.

Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer im Inland verwalten die Finanzämter.

Zölle gehen an die EU, Verbrauchsteuern an den Bund, die Biersteuer an die Länder.

Einfuhr aus einem Drittland: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und je nach Ware Verbrauchsteuer.

Merke

Wer eine Steuer verwaltet, bekommt nicht unbedingt ihr Geld.

Wer verwaltet welche Steuer?

Zölle, Verbrauchsteuern samt Einfuhrumsatzsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer verwalten Bundesfinanzbehörden, in der Praxis der Zoll (Art. 108 GG).

Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, liegt aber seit 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern.

Grund- und Gewerbesteuer sind Gemeindesteuern, die Gemeinde setzt den Hebesatz.

Beispiel

Ein Händler verkauft in Köln Fahrräder an Kunden.

Umsatzsteuer auf einen Inlandsumsatz

= Finanzamt, nicht Zoll

Wem das Geld zusteht

Die Ertragshoheit legt fest, wem das Aufkommen einer Steuer zusteht, für Bund, Länder und Gemeinden regelt das Art. 106 GG.

Zölle sind traditionelle Eigenmittel der EU. Die Mitgliedstaaten behalten nur einen Anteil für die Erhebungskosten.

Verbrauchsteuern gehören grundsätzlich dem Bund. Die Biersteuer ist die Ausnahme, sie steht den Ländern zu.

Gemeinschaftsteuern sind Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die Einfuhrumsatzsteuer eingeschlossen.

Beispiel

Eine Brauerei zahlt Biersteuer an das Hauptzollamt.

Das Geld bekommen die Länder.

Die ganze Theorie gibt es mit ProAlle Muster, Beispiele und typischen Fehler zu Steuern und Abgaben.
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