Einfuhrbestimmungen und Reiseverkehr

Kommt vor bei Zoll

Teil 1 von 3

Bis zu welcher Stückzahl nimmt der Zoll bei Zigaretten aus einem EU-Staat regelmäßig Eigenbedarf an?

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Für Zigaretten nennt der Zoll im EU-Binnenverkehr eine Richtmenge von 800 Stück je Person. 200 Stück ist die Reisefreimenge bei der Rückkehr aus einem Drittland, die übrigen Werte entsprechen keiner veröffentlichten Größe.

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