Kommt vor bei Zoll
Bis zu welcher Stückzahl nimmt der Zoll bei Zigaretten aus einem EU-Staat regelmäßig Eigenbedarf an?
Für Zigaretten nennt der Zoll im EU-Binnenverkehr eine Richtmenge von 800 Stück je Person. 200 Stück ist die Reisefreimenge bei der Rückkehr aus einem Drittland, die übrigen Werte entsprechen keiner veröffentlichten Größe.