Kommt vor bei Zoll
Ab welchem Betrag sind mitgeführte Barmittel beim Überschreiten der EU-Außengrenze schriftlich anzumelden?
Beim Überschreiten der EU-Außengrenze sind mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro unaufgefordert und schriftlich beim Zoll anzumelden. Maßgeblich ist die Summe der Barmittel, nicht die Währung. Als Barmittel gelten neben Bargeld auch Schecks und andere übertragbare Inhaberpapiere.