Der Zoll prüft bei der Einfuhr von Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Produkten die Einhaltung von Artenschutzbestimmungen, etwa im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES).
Solche Waren sind nicht automatisch zollfrei und unterliegen besonderen Kontrollen.