Kommt vor bei Polizei
Auf welche Regelung des Grundgesetzes stützt sich die Zuständigkeit des Bundes für den Grenzschutz?
Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG weist dem Bund unter anderem den Zoll- und Grenzschutz zu. Darauf beruht die Bundespolizei als Behörde des Bundes. Art. 35 Abs. 2 GG regelt dagegen, wann ein Land Bundeskräfte anfordern kann. Mit der Errichtung der Behörde hat er nichts zu tun.