Kommt vor bei Polizei

Teil 1 von 4

Was zeigt das Schaubild zur Zuständigkeitsverteilung bei der Polizei?

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Das Schaubild zeigt die föderale Grundregel: Die 16 Länder sind mit ihrer Landespolizei grundsätzlich zuständig, der Bund übernimmt nur die Ausnahmebereiche Bundespolizei und Bundeskriminalamt. Die Strafprozessordnung (StPO) gilt dagegen bundeseinheitlich, unabhängig davon, welche Polizei ermittelt.

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