Das Schaubild zeigt die föderale Grundregel: Die 16 Länder sind mit ihrer Landespolizei grundsätzlich zuständig, der Bund übernimmt nur die Ausnahmebereiche Bundespolizei und Bundeskriminalamt.
Die Strafprozessordnung (StPO) gilt dagegen bundeseinheitlich, unabhängig davon, welche Polizei ermittelt.