Kommunalverwaltung und Haushalt

Kommt vor bei Öffentlicher Dienst

Teil 1 von 3

Welche Angelegenheiten erfasst die Selbstverwaltungsgarantie?

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Das Grundgesetz spricht von den „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“, also von dem, was in der Gemeinde wurzelt und ihre Einwohner als solche betrifft. Überörtliche Aufgaben und rein staatliche Materien fallen nicht darunter. Sie werden der Gemeinde allenfalls durch Gesetz übertragen.

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