Kommunalverwaltung und Haushalt

Kommt vor bei Öffentlicher Dienst

Teil 1 von 3

Was versteht man unter „kommunaler Selbstverwaltung“?

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Das Grundgesetz garantiert den Gemeinden das Recht, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Art. 28 Abs. 2 GG). Das betrifft etwa örtliche Infrastruktur, Bauleitplanung oder kommunale Einrichtungen. Die Kommunen bleiben dabei an geltendes Bundes- und Landesrecht gebunden.

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