Die Befehls- und Kommandogewalt weist das Grundgesetz einem politischen Amt zu, nicht dem ranghöchsten Soldaten.
Weil der Generalinspekteur an der militärischen Spitze steht, wird sie ihm häufig fälschlich zugeschrieben.
Er berät, führt truppendienstlich und gehört zur Leitung des Hauses.