Kommt vor bei Bundeswehr

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Was gilt nach Art. 87a Abs. 2 GG für einen Einsatz der Streitkräfte, der nicht der Verteidigung dient?

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Art. 87a Abs. 2 GG verlangt für jeden Einsatz außerhalb der Verteidigung eine ausdrückliche Erlaubnis im Grundgesetz selbst. Solche Erlaubnisse gibt es tatsächlich, etwa für die Katastrophenhilfe. Ein generelles Verbot besteht deshalb nicht.

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