Kommt vor bei Bundeswehr
Was gilt nach Art. 87a Abs. 2 GG für einen Einsatz der Streitkräfte, der nicht der Verteidigung dient?
Art. 87a Abs. 2 GG verlangt für jeden Einsatz außerhalb der Verteidigung eine ausdrückliche Erlaubnis im Grundgesetz selbst. Solche Erlaubnisse gibt es tatsächlich, etwa für die Katastrophenhilfe. Ein generelles Verbot besteht deshalb nicht.