Der Aktenplan ist ein sachsystematischer, an den Aufgaben der Behörde ausgerichteter Ordnungsrahmen.
Nach ihm werden Akten gebildet und mit einem Aktenzeichen gekennzeichnet.
Personalverzeichnisse, Fristenübersichten und Arbeitspläne sind eigene Hilfsmittel und ordnen das Schriftgut nicht.