Ein Bescheid ist eine förmliche Entscheidung einer Behörde gegenüber einem Bürger, etwa die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags.
Er ist ein Verwaltungsakt mit rechtlicher Wirkung.
Eine bloße Mitteilung oder Auskunft der Behörde setzt dagegen keine Rechtsfolge und ist deshalb kein Bescheid.