Teil 1 von 3

In welche drei Gewalten ist die Staatsgewalt in Deutschland aufgeteilt?

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Artikel 20 GG teilt die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative.

Im Diagramm sind das Bundestag und Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident sowie das Bundesverfassungsgericht.

Die Trennung verhindert, dass sich alle Macht in einer Hand sammelt.

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