Teil 1 von 3

Wer vertritt den Bundespräsidenten im Falle seiner Verhinderung?

Lösungsweg ansehen

Ist der Bundespräsident verhindert, nimmt der Präsident des Bundesrates seine Befugnisse wahr (Artikel 57 GG). Der Bundeskanzler und der Bundestagspräsident haben diese Vertretungsfunktion nicht.

Klick auf eine Antwort, dann siehst du die Lösung.