Teil 1 von 3

Der Angeklagte wurde freigesprochen, _____ die Beweislage war nicht ausreichend.

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"Denn" ist hier korrekt, weil zwei Hauptsätze verbunden werden. Nach "denn" steht das Verb an zweiter Position (Hauptsatzstellung). "Weil" und "da" würden einen Nebensatz mit Verb am Ende erfordern: "weil die Beweislage nicht ausreichend war."

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