Kommt vor bei Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Öffentlicher Dienst
Der Angeklagte wurde freigesprochen, _____ die Beweislage war nicht ausreichend.
"Denn" ist hier korrekt, weil zwei Hauptsätze verbunden werden. Nach "denn" steht das Verb an zweiter Position (Hauptsatzstellung). "Weil" und "da" würden einen Nebensatz mit Verb am Ende erfordern: "weil die Beweislage nicht ausreichend war."