Kommt vor bei Musterung / Wehrdienst
Ein deutscher Mann lebt dauerhaft im Ausland und verdient dort seinen Lebensunterhalt. Was gilt für seine Wehrpflicht?
Nach § 1 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz ruht die Wehrpflicht, solange ständiger Aufenthalt und Lebensgrundlage im Ausland liegen. Befreit ist er damit nicht: Wer zurückzieht, wird nacherfasst.