Kommt vor bei Musterung / Wehrdienst
Was folgt aus einer Musterung für den Wehrdienst selbst?
Die Musterung hält fest, wer für den Wehrdienst zur Verfügung stünde (§ 16 Abs. 2 S. 1 Wehrpflichtgesetz). Das zählt erst, wenn ein Gesetz über eine Bedarfswehrpflicht kommt. Bis dahin bleibt der Dienst freiwillig.