Wehrrecht und Innere Führung

Kommt vor bei Bundeswehr

Teil 1 von 4

Ein Befehl würde die Menschenwürde verletzen. Wie ist die Rechtslage nach dem Soldatengesetz?

Lösungsweg ansehen

Wer einen Befehl nicht befolgt, der die Menschenwürde verletzt, begeht keinen Ungehorsam. Eine Wiederholung oder Schriftform ändert daran nichts. Sie kann einen solchen Befehl nicht verbindlich machen.

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