Wehrrecht und Innere Führung im Einstellungstest üben
Fachfragen zu „Wehrrecht und Innere Führung“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.
Kommt vor bei Bundeswehr
Du kennst Pflichten und Rechte der Soldaten, Grenzen des Gehorsams und die Kontrolle durch den Bundestag.
Gehorsam endet ohne dienstlichen Zweck, bei Verletzung der Menschenwürde und bei Straftaten.
Leitbild der Inneren Führung ist der Staatsbürger in Uniform.
Der Wehrbeauftragte kontrolliert für den Bundestag, befehlen kann er nicht.
Grundwehrdienst seit 2011 ausgesetzt, seit 2026 Fragebogen und Musterung für Männer ab Jahrgang 2008.
Bei Menschenwürde „muss nicht befolgen“, bei Straftat „darf nicht befolgen“.
Befehl und Gehorsam prüfen
Nach § 11 SG führst du Befehle vollständig, gewissenhaft und unverzüglich aus, mit drei Grenzen.
Befehle nur zu dienstlichen Zwecken, gebunden an Völkerrecht, Gesetze und Dienstvorschriften
Über die Zweckmäßigkeit entscheidet der Vorgesetzte. Einen nur unzweckmäßigen Befehl führst du aus.
Ein Befehl entlastet nicht: Wer die Straftat erkennt oder wem sie offensichtlich ist, bleibt verantwortlich.
Der Zugführer befiehlt, am Samstag bei seinem Umzug zu helfen.
Privat, kein dienstlicher Zweck: Der Befehl muss nicht befolgt werden.
Wehrbeauftragter des Bundestages
Der Wehrbeauftragte ist Hilfsorgan des Bundestages zur Kontrolle der Streitkräfte und zum Schutz der Grundrechte (Art. 45b GG).
Der Bundestag wählt ihn geheim für fünf Jahre. Stand 2026: Henning Otte, seit 2025.
Eingaben jedes Soldaten gehen ohne Dienstweg an ihn, anonyme bearbeitet er nicht.
Er besucht Truppenteile jederzeit unangemeldet und legt einen Jahresbericht vor.
Er hebt keine Befehle auf und verhängt keine Disziplinarmaßnahmen.
Ein Soldat meldet einen Missstand, an dem sein Vorgesetzter beteiligt ist.
Er schreibt mit Namen direkt an den Wehrbeauftragten, ohne Dienstweg.