Kommt vor bei Bundeswehr
Was sieht Artikel 4 des Nordatlantikvertrags vor?
Nach Artikel 4 kann jeder Mitgliedstaat Konsultationen verlangen, wenn er seine territoriale Unversehrtheit, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht sieht. Der Beistand im Angriffsfall steht dagegen in Artikel 5.