Sicherheitspolitik und Bündnisse

Kommt vor bei Bundeswehr

Teil 1 von 3

Was sieht Artikel 4 des Nordatlantikvertrags vor?

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Nach Artikel 4 kann jeder Mitgliedstaat Konsultationen verlangen, wenn er seine territoriale Unversehrtheit, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht sieht. Der Beistand im Angriffsfall steht dagegen in Artikel 5.

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