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Was bedeutet blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn an einem Streifenwagen?

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Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ist das sogenannte Wegerecht nach § 38 StVO: Es darf nur bei höchster Eile verwendet werden, und alle anderen müssen sofort freie Bahn schaffen. Zum Anhalten wird dagegen die Aufforderung "Bitte folgen" oder ein Haltesignal gegeben, nicht das Einsatzhorn.

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