Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ist das sogenannte Wegerecht nach § 38 StVO: Es darf nur bei höchster Eile verwendet werden, und alle anderen müssen sofort freie Bahn schaffen.
Zum Anhalten wird dagegen die Aufforderung "Bitte folgen" oder ein Haltesignal gegeben, nicht das Einsatzhorn.