Wer bei einer Landespolizei eingestellt wird, steht in einem Dienstverhältnis zu seinem Bundesland: Das Land ernennt, besoldet und ist Dienstherr.
Der Bund ist Dienstherr nur bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt. Städte und Landkreise unterhalten überhaupt keinen Polizeivollzugsdienst.