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Wer ist Dienstherr der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten einer Landespolizei?

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Wer bei einer Landespolizei eingestellt wird, steht in einem Dienstverhältnis zu seinem Bundesland: Das Land ernennt, besoldet und ist Dienstherr. Der Bund ist Dienstherr nur bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt. Städte und Landkreise unterhalten überhaupt keinen Polizeivollzugsdienst.

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