Kommt vor bei Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Öffentlicher Dienst
Welche Angabe sollte in einem Lebenslauf in Deutschland grundsätzlich nicht enthalten sein?
Die Religionszugehörigkeit ist eine nach dem AGG geschützte Eigenschaft und gehört nicht in den Lebenslauf. Sie kann zu Diskriminierung führen und ist für die meisten Stellen irrelevant. Ausnahme: Bewerbungen bei kirchlichen Trägern.