Teil 1 von 3

Wer ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden?

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Art. 1 Abs. 3 GG bindet alle drei Gewalten an die Grundrechte: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Keine Staatsgewalt ist von der Grundrechtsbindung ausgenommen.

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