Kommt vor bei Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Öffentlicher Dienst
Wer ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden?
Art. 1 Abs. 3 GG bindet alle drei Gewalten an die Grundrechte: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Keine Staatsgewalt ist von der Grundrechtsbindung ausgenommen.