Teil 1 von 3

Mit welchem Land schloss die Bundesrepublik 1955 das erste Anwerbeabkommen für ausländische Arbeitskräfte?

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Am 20. Dezember 1955 wurde das deutsch-italienische Anwerbeabkommen unterzeichnet. Es war das erste seiner Art und Vorbild für weitere Abkommen. Es folgten unter anderem Spanien und Griechenland (1960) sowie die Türkei (1961).

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