Tatsache oder Meinung im Einstellungstest üben
Erst die Regeln, nach denen solche Aufgaben aufgebaut sind, dann Beispielaufgaben mit Lösungsweg.
Kommt vor bei Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Öffentlicher Dienst
Du entscheidest, ob eine Aussage eine nachprüfbare Tatsache ist oder eine Meinung, also eine Wertung, Forderung oder Vermutung.
Tatsache: lässt sich objektiv überprüfen, etwa mit Messung, Quelle oder Gesetz.
Meinung: wertet, fordert, sagt die Zukunft voraus oder urteilt pauschal.
Schon ein Wort wie „schönste“, „sollte“ oder „endlich“ macht eine Meinung.
Eine Quelle wie „laut WHO“ macht eine Aussage prüfbar.
Zustimmung ist kein Beleg. Auch was fast alle denken, bleibt Meinung.
Frag nicht „Stimmt das?“, sondern „Könnte man das nachprüfen?“
Nachprüfbare Tatsachen erkennen
Eine Tatsache lässt sich mit Messung, Quelle, Statistik oder Gesetz prüfen, egal wer sie ausspricht.
Dazu gehören Daten der Geschichte, Naturgesetze, Statistiken und die Rechtslage.
Nachprüfbar heißt nicht automatisch wahr. „Hamburg liegt an der Ostsee“ ist prüfbar, aber falsch.
„Der Bodensee grenzt an Deutschland, Österreich und die Schweiz.“
Die Lage lässt sich auf jeder Karte prüfen.
Das ist eine Tatsache.
Eine Aussage für Meinung halten, nur weil sie überrascht oder man sie nicht kennt.
Wertungen erkennen
Ein subjektives Urteil über Geschmack, Schönheit oder Qualität ist eine Meinung, auch wenn fast alle zustimmen.
Typische Wörter: schön, besser, die beste, interessant, überschätzt, die wichtigste.
Ein Superlativ mit Maßstab bleibt Tatsache: der höchste Berg, der längste Fluss.
„Die Zugspitze ist der höchste Berg Deutschlands.“
Die Höhe lässt sich messen, also Tatsache.
„Die Zugspitze ist der schönste Berg Deutschlands.“
Für „schönste“ gibt es keinen Maßstab, also Meinung.
Eine Wertung für eine Tatsache halten, weil fast jeder zustimmt.