Kommt vor bei Feuerwehr

Teil 1 von 3

Was ist nach § 35 StVO die Voraussetzung dafür, dass ein Feuerwehrfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen darf?

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§ 35 Abs. 1 StVO befreit die Feuerwehr von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Ein eingeschaltetes Signal ist dafür nicht vorgeschrieben. Blaulicht und Einsatzhorn gemeinsam gehören zu einer anderen Regelung, dem Wegerecht nach § 38 StVO.

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