Kommt vor bei Feuerwehr
Was ist nach § 35 StVO die Voraussetzung dafür, dass ein Feuerwehrfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen darf?
§ 35 Abs. 1 StVO befreit die Feuerwehr von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Ein eingeschaltetes Signal ist dafür nicht vorgeschrieben. Blaulicht und Einsatzhorn gemeinsam gehören zu einer anderen Regelung, dem Wegerecht nach § 38 StVO.