Träger der öffentlichen Feuerwehr ist in den Flächenländern grundsätzlich die Gemeinde: Sie stellt die Wehr auf, baut das Gerätehaus und beschafft die Fahrzeuge.
Der Landkreis ergänzt nur überörtlich. Träger der Ortsfeuerwehr ist er nicht.
In Berlin und Hamburg ist der Träger das Land selbst. In Bremen sind es nach dem Bremischen Hilfeleistungsgesetz die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.