Bundespolizei im Einstellungstest üben
Fachfragen zu „Bundespolizei“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.
Kommt vor bei Polizei
Du ordnest Aufgaben, Orte und Einheiten der Bundespolizei ein und grenzt sie von der Landespolizei ab.
Die Bundespolizei hat nur die Aufgaben aus dem Bundespolizeigesetz.
Typische Orte: Grenze, Bahnanlagen des Bundes, Flughafen und See.
Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern, Dienstherr ist der Bund.
Bis 2005 hieß sie Bundesgrenzschutz, aufgestellt 1951.
Was nicht im Bundespolizeigesetz steht, bleibt Sache der Länder.
Die Rechtsstellung einordnen
Die Bundespolizei ist eine Bundesbehörde und darf nur die Aufgaben wahrnehmen, die ihr ein Gesetz zuweist.
Bundespolizeigesetz (BPolG): von 1994, bis 2005 Bundesgrenzschutzgesetz. Im September 2026 hat der Bundestag ein neues BPolG beschlossen, in Kraft ist es noch nicht (Stand Oktober 2026).
Bundeseigene Verwaltung: Der Bund führt sie selbst, keine Auftragsverwaltung der Länder.
Dienstherr: der Bund, es gilt das Bundesbeamtenrecht
Bundesinnenministerium: bestimmt auch Zahl und Sitz der Bundespolizeibehörden
Die Landespolizei bleibt daneben zuständig, auch auf dem Bahnhof.
In einer Fußgängerzone wird ein Fahrrad gestohlen.
Kein Bezug zu Grenze, Bahn, Flughafen oder See
Zuständig ist die Landespolizei.
Die Direktion für den Dienstherrn halten. Sie ist nur die Behörde, bei der man arbeitet.
Grenzschutz und Grenzgebiet
Zum Grenzschutz gehören die Überwachung der Grenze und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs.
Grenzkontrolle: prüft die Grenzübertrittspapiere
Grenzfahndung: Fahndung bei der Kontrolle an der Grenzübergangsstelle
Grenzgebiet: 30 km tief an Land. Seewärts 50 km, im neuen BPolG (noch nicht in Kraft) 80 km.
Ausnahme: Ein Land übernimmt Aufgaben im Einvernehmen mit dem Bund, etwa Hamburg im Hafen.
Kontrollen an Schengen-Binnengrenzen sind die Ausnahme. Wer sie befristet einführt, meldet das der EU-Kommission. Seit 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei befristet an allen Landgrenzen (Stand Oktober 2026).
Kontrolle 20 km hinter der Grenze zu Polen
20 km liegen innerhalb von 30 km.
Der Ort gehört zum Grenzgebiet.
Grenzfahndung mit Schleierfahndung verwechseln, die verdachtsunabhängig im Hinterland kontrolliert.